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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Privatanleger wegen Verstoß gegen Insidervorschriften

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen einen Privatanleger wegen Verstoßes gegen das Verbot von Insidergeschäften gemäß § 154 Absatz 1 Z 1 Börsegesetz 2018 (BörseG 2018) in Verbindung mit Artikel 14 litera a (lit.a) der Verordnung (EU) Nummer 596/2014 (MAR) eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 84.000 Euro verhängt hat. Der Privatanleger hatte über Insiderinformationen zu einem börsennotierten Wertpapier verfügt und sich durch Kenntnis dieser Informationen veranlasst gesehen, 6.500 Stück Aktien dieses Unternehmens zu einem Mischkurs von EUR 15,074038 je Aktie zu erwerben. Der unrechtmäßig erzielte Gewinn in Höhe von 21.066 Euro wurde zusätzlich zur Geldstrafe für verfallen erklärt und eingezogen. Das Straferkenntnis erfolgte im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) und ist damit sofort rechtskräftig.