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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Privatanleger wegen Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen einen Privatanleger eine Geldstrafe in Höhe von 60.200 Euro verhängt. Konkret hat der Privatanleger entgegen Artikel 15 der Verordnung (EU) Nummer 596/2014 (MAR) Marktmanipulation durch effektive Geschäfte betrieben. Der Privatanleger hat durch den Abschluss von Wertpapiergeschäften den Tatbestand der Marktmanipulation verwirklicht, in dem die relevanten Kauforders mit dem Ziel aufgegeben wurden, den Kurs der Aktie zu stabilisieren und insbesondere den Kurs anzuheben. Die Vorschrift des Artikel 15 MAR dient dem Schutz der Anleger, der Förderung von Marktintegrität und der Stärkung des Vertrauens in den Kapitalmarkt. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.