Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen die Amber Immobilien- und Beteiligungsverwaltungs GmbH eine Geldstrafe in Höhe von 182.000 Euro verhängt. Konkret hat das Unternehmen entgegen Artikel 15 der Verordnung (EU) Nummer 596/2014 (MAR) Marktmanipulation durch effektive Geschäfte betrieben. Das Unternehmen hat durch den Abschluss von Wertpapiergeschäften den Tatbestand der Marktmanipulation verwirklicht, in dem die relevanten Kauforders mit dem Ziel aufgegeben wurden, den Kurs der Aktie zu stabilisieren und insbesondere den Kurs anzuheben. Die Vorschrift des Artikel 15 MAR dient dem Schutz der Anleger, der Förderung von Marktintegrität und der Stärkung des Vertrauens in den Kapitalmarkt. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.