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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Privatperson wegen Verstoßes gegen das Börsegesetz 2018 (BörseG 2018)

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Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) teilt mit, dass sie gegen eine Privatperson wegen verspäteter Mitteilung der Überschreitung der 4%-Grenze für Beteiligungen in Bezug auf Finanzinstrumente bzw. sonstige vergleichbare Instrumente einer Emittentin eine Geldstrafe in Höhe von EUR 44.000.- verhängt hat. Die Privatperson hat es unterlassen, das Überschreiten der Beteiligungsgrenze fristgerecht der FMA, dem Börseunternehmen sowie der Emittentin mitzuteilen. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

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