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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Privatperson wegen Verstoßes gegen das Börsegesetz 2018 (BörseG 2018)

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Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) teilt mit, dass sie gegen eine Privatperson wegen verspäteter Mitteilung der Überschreitung der 4%-Grenze für Beteiligungen in Bezug auf Finanzinstrumente bzw. sonstige vergleichbare Instrumente einer Emittentin eine Geldstrafe in Höhe von EUR 44.000.- verhängt hat. Die Privatperson hat es unterlassen, das Überschreiten der Beteiligungsgrenze fristgerecht der FMA, dem Börseunternehmen sowie der Emittentin mitzuteilen. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

Aktualisierung vom 30.04.2024

Die Privatperson hat gegen das Straferkenntnis der FMA Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erhoben.

Aktualisierung vom 14.02.2025

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat in seinem Erkenntnis vom 03.02.2025 der Beschwerde in Hinblick auf die Schuldfrage keine Folge gegeben. Die verhängte Geldstrafe wurde von 44.000 Euro auf 26.000 Euro herabgesetzt. Die ordentliche Revision wurde für nicht zulässig erklärt. Das Erkenntnis ist rechtskräftig.

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