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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen QUANTUM DATA ANALYTICS e.U. wegen unerlaubten Angebots der Portfolioverwaltung von Kryptowerten

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 22c Abs. 1 Z 2 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) im Falle der Verhängung einer Sanktion, die wegen Verstößen gegen u.a. § 11 Z 3 MiCA-VVG gesetzt wurde, den Namen der Personen oder Unternehmen, gegen die eine Sanktion verhängt wurde, sowie die verhängte Sanktion beauskunften oder veröffentlichen.

Mit Bekanntmachung im digitalen Amtsblatt der Republik Österreich vom 30.09.2025 teilt die FMA daher mit, dass der

QUANTUM DATA ANALYTICS e.U.

Firmenbuchnummer 605596h
2490 Ebenfurth, Quellenstraße 1

Web: www.quant-da.com
E-Mail: [email protected]

mit Bescheid vom 18.09.2025 aufgetragen wurde, das unerlaubte Angebot der Portfolioverwaltung von Kryptowerten gemäß § 11 Z 3 MiCA-VVG iVm Art 59 Abs. 1  VO (EU) 2023/1114 iVm Art 3 Abs 1 Z 16 lit i VO (EU) 2023/1114 zu unterlassen.

Aktualisierung vom 21.10.2025

Gegen den Bescheid der FMA wurde von QUANTUM DATA ANALYTICS e.U. Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Aktualisierung vom 22.01.2026

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Bescheid der FMA vom 18.09.2025 mit Erkenntnis vom 21.01.2026  bestätigt.