Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass das Bundesverwaltungsgericht die Straferkenntnisse der FMA gegen verantwortliche Personen der Swiss Life Select Österreich GmbH wegen Verstoß gegen Vorschriften des WAG 2018 in Zusammenhang mit Informationspflichten gegenüber Kunden bestätigt und Geldstrafen in Höhe von jeweils 2.380 Euro verhängt hat. Die ordentliche Revision wurde für nicht zulässig erklärt. Die Straferkenntnisse sind rechtskräftig.