Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit, dass sie gegen einen Geschäftspartner einer Emittentin eine Geldstrafe von 10.000 Euro gemäß § 94 und § 3 Abs. 2 Z 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) wegen des Verdachts der unerlaubten Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente verhängt hat. Es wurde Kunden zur Auflösung von Finanzanlagen und Investition in Finanzinstrumente geraten. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.