Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde hat gegen die EVAX Holding GmbH in Liquidation, die EUROVEA Services, s.r.o. sowie eine weitere meldepflichtige Person mittels Straferkenntnisse im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) Geldstrafen in Höhe von 72.800 Euro (EVAX Holding GmbH in Liquidation), 72.800 Euro (EUROVEA Services, s.r.o.) sowie 14.400 Euro (meldepflichtige Person) wegen verspäteter Mitteilungen der Unterschreitung von Beteiligungsgrenzen gemäß §§ 130 ff BörseG 2018 verhängt. Konkret haben es die EVAX Holding GmbH in Liquidation, die EUROVEA Services, s.r.o. sowie die meldepflichtige Person unterlassen, fristgerecht der FMA, dem Börseunternehmen sowie dem Emittenten (S-Immo AG) die Unterschreitung von Stimmrechtsanteilen und Gesamtanteilsschwellen mitzuteilen. Bei der Beteiligungspublizität nach §§ 130 ff BörseG 2018 soll der Markt über die Beteiligungsstruktur des Emittenten informiert werden. Die Straferkenntnisse sind rechtskräftig.