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Benachrichtigung über die Erteilung einer Zulassung als Crowdfunding-Dienstleister im Rahmen der Regulatory Sandbox – CONDA Capital GmbH

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Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat Teilnehmer der Regulatory Sandbox gemäß
§ 23a Abs. 4 FMABG (Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz) auf ihrer Website zu veröffentlichen. Die CONDA Capital GmbH (FN 596688 h) wurde mit Bescheid der FMA vom 02.02.2023 als Teilnehmerin in die Regulatory Sandbox der FMA aufgenommen. Mit Bescheid der FMA vom 22.09.2023 wurde der CONDA Capital GmbH als Teilnehmerin im Rahmen der Regulatory Sandbox eine Zulassung gemäß Verordnung (EU) 2020/1503 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister (ECSP-VO) erteilt.

Das Unternehmen ist damit als zugelassener Crowdfunding-Dienstleister berechtigt, die Platzierung ohne feste Übernahmeverpflichtung von übertragbaren Wertpapieren, die von Projektträgern oder einer Zweckgesellschaft ausgegeben wurden, sowie die Annahme und Übermittlung von Kundenaufträgen in Bezug auf diese übertragbaren Wertpapiere vorzunehmen.

Die CONDA Capital GmbH wird als Betreiberin einer öffentlich zugänglichen digitalen Plattform als Crowdfunding-Dienstleister gegenüber Startups sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen (Projektträgern) aus verschiedenen Branchen in Österreich und grenzüberschreitend im europäischen Raum tätig und die Zusammenführung potenzieller Anleger mit Projektträgern ermöglichen.

Die Erlassung des Zulassungsbescheids markiert den Übertritt in die Testphase (Phase 3) im Zuge des vierphasigen Ablaufs der Regulatory Sandbox. Im Rahmen dessen erbringt das Unternehmen zulassungspflichtige Crowdfunding-Dienstleistungen und wird dabei von der FMA beaufsichtigt. Die Teilnahme eines Unternehmens in der Regulatory Sandbox ist mit zwei Jahren befristet