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Benachrichtigung über die Erteilung einer Zulassung als Crowdfunding-Dienstleister im Rahmen der Regulatory Sandbox – Invesdor GmbH

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Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat Teilnehmer der Regulatory Sandbox gemäß § 23a Abs. 4 FMABG (Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz) auf ihrer Homepage zu veröffentlichen. Mit Bescheid der FMA vom 17.01.2023 wurde der Invesdor GmbH (FN 418310m) als Teilnehmerin im Rahmen der Regulatory Sandbox eine Zulassung gemäß Verordnung (EU) 2020/1503 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister (ECSP-VO) erteilt.


Das Unternehmen ist damit als zugelassener Crowdfunding-Dienstleister berechtigt, die Platzierung ohne feste Übernahmeverpflichtung von übertragbaren Wertpapieren, die von Projektträgern oder einer Zweckgesellschaft ausgegeben wurden, sowie die Annahme und Übermittlung von Kundenaufträgen in Bezug auf diese übertragbaren Wertpapiere vorzunehmen.


Die Invesdor GmbH wurde mit Bescheid der FMA vom 29.03.2022 als Teilnehmerin in die Regulatory Sandbox aufgenommen. Das Unternehmen wird als Betreiberin einer öffentlich zugänglichen digitalen Plattform als Crowdfunding--Dienstleister gegenüber kleinen und mittelständischen Unternehmen (Projektträgern) aus verschiedenen Branchen in Österreich und grenzüberschreitend im europäischen Raum tätig und die Zusammenführung potenzieller Anleger mit Projektträgern ermöglichen.


Die Erlassung des Zulassungsbescheids markiert den Übertritt in die Testphase (Phase 3) im Zuge des vierphasigen Ablaufs der Regulatory Sandbox. Im Rahmen dessen erbringt das Unternehmen zulassungspflichtige Crowdfunding--Dienstleistungen und wird dabei von der FMA beaufsichtigt.


Die Teilnahme eines Unternehmens in der Regulatory Sandbox ist mit zwei Jahren befristet.

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