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ESMA empfiehlt verhältnismäßige Aufsicht bei MiFID II Nachhaltigkeit
ESMA‑Bericht zu MiFID II beschreibt Aufsichtserwartungen zur Nachhaltigkeit. Empfohlen wird ein verhältnismäßiger Ansatz mit Schwerpunkt Dialog.
Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen eine Privatperson wegen verspäteter Meldungen von Eigengeschäften
FMA verhängt Sanktion gegen eine Privatperson wegen verspäteter Meldungen von Eigengeschäften
„Cash & Crime“-Podcast: Money Mules – Geldwäsche im Nebenjob
Einfache Nebenjobs, schnelle Provisionen. Wie man als Money Mule unbemerkt Teil von Krypto‑Betrug wird und welche rechtlichen Folgen drohen.
Konzessionserteilung Maksu GmbH
Der Maksu GmbH wurde die Konzession als Zahlungsinstitut gemäß § 1 ZaDiG 2018 erteilt.
Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Sparkasse Oberösterreich Bank AG wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
FMA verhängt Sanktion gegen die Sparkasse Oberösterreich Bank AG wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
FATF-Länderbericht bestätigt Erfolge der FMA bei Geldwäscheprävention im Finanzsektor
Gute Bewertung für Geldwäscheprävention im österreichischen Finanzsektor durch FATF
Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion wegen eines unerlaubten Finanztransfergeschäfts
FMA verhängt Sanktion wegen eines unerlaubten Finanztransfergeschäfts
Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion über natürliche Person wegen unerlaubter Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente
FMA verhängt Sanktion über natürliche Person wegen unerlaubter Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente
Die Fonds-Lupe: Neues Tool der Finanzmarktaufsicht macht österreichische Publikumsfonds transparent vergleichbar
Mit der Fonds‑Lupe erhalten Nutzer:innen einen Überblick über österreichische Fonds und können Produkte nach eigenen Kriterien vergleichen.
Benachrichtigung über die Erteilung einer Zulassung als Kryptowerte-Dienstleister im Rahmen der Regulatory Sandbox – AMINA (Austria) AG
Die FMA hat Teilnehmer der Regulatory Sandbox gemäß § 23a Abs. 4 FMABG auf ihrer Homepage zu veröffentlichen.