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Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) verordnet Österreichs systemrelevanten Banken die Aufstockung ihrer Kapitalpuffer um insgesamt 0,25 bis 0,5 Prozentpunkte.

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute im Wege einer Novellierung der Kapitalpuffer-Verordnung 2021 Österreichs systemrelevanten Banken eine Aufstockung ihrer Kapitalpuffer um insgesamt 0,25 bis 0,5 Prozentpunkte verordnet. Sie setzt damit eine Empfehlung des Finanzmarktstabilitätsgremiums FMSG um und adressiert so „die erhöhten Systemrisiken, die aus zusätzlichen Unsicherheiten wie Russlands Angriffskrieg in der Ukraine, gestiegenen Energiepreisen sowie hoher Inflation resultieren.“ Zudem liege die Kapitalausstattung der österreichischen Banken im europäischen Vergleich nach wie vor unter dem Durchschnitt. Die konkreten Erfordernisse sind in der Verordnung für jedes Institut individuell festgelegt, setzen beim Systemrisikopuffer (SyRP) sowie dem Puffer für systemrelevante Institute (OSII-Puffer) an und differenzieren nach Einzelinstituts- und konsolidierter Ebene. Die Puffer sind gemäß individueller Vorgaben stufenweise bis Ende 2023 aufzubauen.

„Eine gute Kapitalisierung der Banken stärkt ihre Fähigkeit, etwaige Verluste aufzufangen, und erhöht so ihre Stabilität und Widerstandsfähigkeit. In Zeiten hoher wirtschaftlicher Unsicherheit ist das von besonderer Bedeutung,“ erläutert der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller: „Überdies ist eine angemessene Kapitalausstattung eine wesentliche Voraussetzung, das sehr gute Rating des österreichischen Bankensystems auch in schwierigen Zeiten aufrechtzuerhalten und damit die vergleichsweise niedrigen Refinanzierungskosten abzusichern.“ Zudem seien signifikante Auswirkungen auf die Kreditversorgung im Lichte der Erfahrungen mit Entscheidungen in der Vergangenheit – sowohl auf nationaler wie internationaler Ebene – nicht zu erwarten.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)

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