Die FMA warnt vor Angeboten der Anbieter der App „CausWAI“
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen und darf daher die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nach § 3 Abs 2 Z 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 nicht anbieten.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 92 Abs 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018.