Die litauische Aufsichtsbehörde Bank of Lithuania hat das E-Geld-Institut UAB Lux International Payment System verpflichtet, bis zum Abschluss einer laufenden Untersuchung durch die Bank of Lithuania, längstens jedoch bis 31.01.2027, keine Finanzdienstleistungen gegenüber neuen und bestehenden Kund:innen zu erbringen. Die Maßnahme wurde von der litauischen Aufsichtsbehörde aufgrund des Verdachts möglicher Verstöße gegen Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie weiterer rechtlicher Anforderungen angeordnet. Die E-Geld-Lizenz des Instituts wurde nicht ausgesetzt.
Nähere Informationen sind auf der Website der Bank of Lithuania verfügbar: https://www.lb.lt/lt/naujienos/ipareigojimai-lux-international-payment-system
Diese Veröffentlichung basiert auf § 26 Abs 9 E-GeldG .