DORA – Digitale operationale Resilienz im Finanzsektor

Stärkung der Cybersicherheit
DORA steht für Digital Operational Resilience. Die damit verbundenen Vorgaben, die Bestandteil des von der Europäischen Kommission vorgelegten Pakets zur Digitalisierung des Finanzsektors sind, beruhen insbesondere auf der DORA-Verordnung (DORA-VO), die ab 17. Januar 2025 für annähernd alle von der Finanzmarktaufsicht (FMA) beaufsichtigten Finanzunternehmen anwendbar ist. Ziel ist insbesondere die bereits im FinTech-Aktionsplan 2018 der Europäischen Kommission adressierte Stärkung der Cybersicherheit des EU-Finanzsektors.

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