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Erstes FinTech in der Regulatory Sandbox der FMA. Finanzminister Blümel freut sich, dass „das neue Angebot zur Unterstützung von Digitalisierung angenommen wird.“

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat den ersten Teilnehmer in ihre Regulatory Sandbox aufgenommen. In der Sandbox können innovative Geschäftsmodelle, die der Finanzmarktregulierung unterliegen, auf die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen geprüft und zur regulatorischen Reife entwickelt werden. Die Sandbox steht sowohl neu gegründeten Unternehmen (Start-ups) als auch bereits beaufsichtigten Finanzdienstleistern zur Erprobung und Entwicklung innovativer FinTech-Geschäftsmodelle offen. „Unsere Regulatory Sandbox soll Innovationen fördern und so den Finanzplatz und Wirtschaftsstandort Österreich stärken,“ so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller: „Wir als Aufsicht gewinnen dadurch auch einen besseren und tieferen Einblick in die laufenden technologischen Entwicklungen.“

Finanzminister Gernot Blümel freut sich, „dass das jüngst geschaffene Angebot zur Unterstützung von Digitalisierung angenommen wird und nun bereits ein erstes FinTech-Unternehmen in der Sandbox aufgenommen ist. Besonders in Zeiten der Krise ist die Digitalisierung eine Chance für Unternehmen in Österreich, die auch von staatlicher Seite gefördert werden muss. Die Regulatory Sandbox leistet dazu ihren Beitrag im Finanzbereich und ermöglicht damit Innovation für Unternehmen und ein besseres Angebot für österreichische Konsumenten.“

Eine App für den Handel von digitalisierten Wertpapieren

Das erste FinTech, das in die Sandbox aufgenommen wurde will eine App für den Handel von Security Token, digitalen Wertpapieren auf Basis der Blockchain-Technologie, anbieten: Dabei werden Kauf- und Verkaufsaufträge bilateral vermittelt sowie Portfolio Management und Anlageberatung angeboten. Hinzu sollen Dienstleistungen in Bezug auf virtuelle Währungen kommen. Die Antragstellerin strebt eine Konzession als Wertpapierfirma sowie eine Registrierung als Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen an. Bereits während der Testphase hat der Anbieter gegenüber Kunden alle regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Denn ohne behördliche Erlaubnis darf auch in der Sandbox niemand konzessions- oder registrierungspflichtige Finanzdienstleistungen anbieten.

Der gesetzlich eingerichtete Regulatory Sandbox Beirat, dem Vertreter der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Aufsicht angehören, hat im Zulassungsverfahren zum Vorliegen des volkswirtschaftlichen Interesses aus gesamtwirtschaftlicher und standortpolitischer Sicht sowie zur Test- und Marktreife des Geschäftsmodells Stellung genommen.   

Die Regulatory Sandbox ergänzt die Kontaktstelle FinTech der FMA, die auch weiterhin zentrale Ansprechpartnerin für alle Fragen von FinTechs zur Konzessions-, Registrierungs-, oder Prospektpflicht ist.

Weitere Informationen zur Regulatory Sandbox finden Sie auf der Website der FMA unter dem Link: Portal zur Sandbox & Kontaktstelle FinTech auf der FMA-Website

Rückfragehinweis für Journalisten

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43 / (0) 1 / 24959-6006
+43 / (0) 676 / 88 249 516

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