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ESMA-Stellungnahme zur Anwendung der MiFID-Wohlverhaltensregeln beim Vertrieb von Finanzinstrumenten, die einer Gläubigerbeteiligung nach der BRRD unterliegen können

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Mit der EU-Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (Bank Recovery and Resolution Directive – BRRD, RL 2014/59/EU; Umsetzung in Österreich erfolgte durch das Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz – BaSAG) wurde das Instrument der Gläubigerbeteiligung im Abwicklungsfall eingeführt. Die FMA als nationale Abwicklungsbehörde  kann nunmehr berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten eines Instituts herabsetzen oder in Eigenkapital umwandeln und dadurch Alteigentümer und Gläubiger eines in der Krise befindlichen Instituts in die Pflicht nehmen (bail-in).

In diesem Zusammenhang veröffentlichte die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA am 02.06.2016 die an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen adressierte Stellungnahme: „MiFID practices for firms selling financial instruments subject to the BRRD resolution regime“.

Die ESMA betont in der Stellungnahme das Erfordernis der Einhaltung der relevanten MiFID-Wohlverhaltensregeln und weist insbesondere auf folgende wichtige Punkte hin:

  • Den Anlegern sind aktuelle, vollständige und verständliche Informationen, insbesondere zur Aufklärung über das potentielle Risiko einer Gläubigerbeteiligung zur Verfügung zu stellen.
  • Allfällige Interessenkonflikte, insbesondere im Zusammenhang mit Eigenemissionen von bail-in fähigen Finanzinstrumenten,  sind angemessen zu managen.
  • Es ist sicherzustellen, dass das angebotene Produkt geeignet und angemessen für den Anleger ist. Beim Vertrieb von (bail-in) fähigen Finanzinstrumenten kann dies das Erfordernis einer weitergehenden Informationseinholung beim Kunden nach sich ziehen.

Der vollständige Text der ESMA-Stellungnahme ist unter folgendem Link abrufbar:

https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/2016-902_statement_brrd.pdf