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ESMA veröffentlicht erstmalig Werte für die Berechnung der Schwellenwerte für Systematische Internalisierer

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Die für die Durchführung der Schwellenwertberechnungen für Systematische Internalisierer notwendigen EU-bezogenen Werte (Gesamtzahl der abgeschlossenen Geschäfte, Transaktionsvolumen) stehen seit 01.08.2018 erstmalig für Aktien, aktienähnliche Finanzinstrumente und Anleihen zur Verfügung

(siehe für Details: https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/mifid-ii-esma-publishes-data-systematic-internaliser-calculations-equity-equity).

Diese EU-bezogenen Werte decken den Zeitraum vom 03.01.2018 bis zum 30.06.2018 ab.

Auf Grundlage dieser Zahlen müssen betroffene Kreditinstitute die ersten Schwellenwertberechnungen bis zum 1. September 2018 durchführen und unterliegen ab diesem Zeitpunkt auch erstmalig den Verpflichtungen, sofern sie die einschlägigen Schwellenwerte überschreiten (inklusive einer Anzeige der Eigenschaft als Systematische Internalisierer bei der FMA).

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