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European Investment Systems SL

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Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 Bankwesengesetz (BWG) die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 28.09.2019 teilt die FMA daher mit, dass

European Investment Systems SL

Carrer de Còrdova,

7 07181 Calvià Illes Balears

España

und

Platz der Einheit 1

60327 in Frankfurt am Main

Tel: +34 971 570 948

Tel: +34 971 570 957

Tel: +49 69 97503421

Tel: +43 800 300063

Mail: [email protected]

Web: https://www.eu-is.com/

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage (Einlagengeschäft) (§ 1 Abs 1 Z 1 zweiter Fall BWG) nicht gestattet.

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