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FMA auf Social Media

Die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) ist mit @FMA_AT (Twitter) und FMA Finanzmarktaufsicht Österreich (LinkedIn) auf Social Media präsent. Die Tweets und Beiträge stellen Mitteilungen der Abteilungen „Allgemeine Vorstandsangelegenheiten und Öffentlichkeitsarbeit“  sowie „Personal und strategische Organisationsentwicklung“ der FMA dar.

Die Finanzmarktaufsicht eröffnet mit @FMA_AT und FMA Finanzmarktaufsicht Österreich bewusst zusätzliche Kanäle für die Kommunikation, um über ihre Aufgaben und Tätigkeiten zu informieren. Die FMA muss Social Media jedoch entsprechend ihrem behördlichen Auftrag und den zugrundeliegenden rechtlichen Vorgaben nutzen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Amts­verschwiegenheit und bedeutet für @FMA_AT sowie FMA Finanzmarktaufsicht Österreich konkret:

  • Es gelten die sonst üblichen Kommunikationsformen des Bereiches „Allgemeine Vorstandsangelegenheiten und Öffentlichkeitsarbeit“ sowie „Personal und strategische Organisationsentwicklung“ der FMA: Individuelle Rechtsakte, die die FMA gesetzt hat, werden naturgemäß nicht kommentiert und die FMA wird sich auch an Diskussionen darüber auf Social Media nicht beteiligen. Weiters kann die FMA auf Social Media auch keine Rechtsberatung zur Verfügung stellen.
  • Anfragen von Medien erfordern in der Regel umfangreichere Antworten als Social Media sie zulässt. Darum werden Medienvertreter ersucht, ihre Anfragen auch weiterhin auf den üblichen Wegen via Telefon und E-Mail direkt an den Mediensprecher zu richten. Solche Medienanfragen werden nur im Ausnahmefall auf Social Media beantwortet.
  • Die FMA folgt nur fallweise anderen Institutionen oder Einzelpersonen. Der Umstand, dass  die FMA jemandem auf Social Media folgt, bedeutet keinerlei Wertung und führt auch nicht zu einem Naheverhältnis zur FMA.
  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in der Regel nicht auf direct messages geantwortet wird. Dies übersteigt das Mögliche.
  • direct messages an unsere Social Media Profile gelten nicht als offizielle Kontaktaufnahme mit der FMA. Dies gilt auch für Parteien in Verfahren der FMA.
  • Schriftliche Anbringen an die Behörde werden via Social Media nicht entgegengenommen.