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FMA-Bericht zum 1. Quartal 2018 der Aufsicht über Kapitalmarktprospekte: FMA billigte 8 Prospekte und 22 Nachträge

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Die Anzahl der von der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gebilligten Prospekte belief sich im 1. Quartal 2018 auf acht, um fünf weniger als im 1. Quartal 2017. Zudem wurden 22 Nachträge gebilligt, was einen Anstieg um drei Stück verglichen mit dem entsprechenden Vorjahreszeitraum bedeutet. Kein Billigungsverfahren wurde eingestellt. Das Bruttoemissionsvolumen im Hinblick auf verzinsliche Wertpapiere österreichischer Emittenten betrug gleichzeitig € 28,24 Mrd. und lag damit um € 2,04 Mrd. über dem 1. Quartal 2017, nämlich mit € 26,20 Mrd. Dies geht aus dem heute von der FMA veröffentlichten Quartalsbericht der österreichischen Aufsicht über Kapitalmarktprospekte hervor.

„Die mit der Aufsichtsreform 2017 eingeführte vollelektronische Prospektbilligung ist ein großer Erfolg und im ersten Quartal wurden bereits alle Billigungsverfahren über das Tool S.E.P.P – (Secure Electronic Prospectus Portal) eingereicht und auch gebilligt.“, so der Vorstand der FMA, Klaus Kumpfmüller und Helmut Ettl. Alle Dokumente sind seit Beginn des neuen Jahres, wie beispielsweise der Antrag auf Billigung, der finale Prospekt oder ein Nachtrag zum Prospekt, über das elektronische Prospektbilligungsportal der FMA einzureichen und es entfällt somit die physische Unterfertigung, der Druck und das Binden der Prospekte sowie das persönliches Erscheinen bei der FMA.

Im Hinblick auf die verschiedenen Emittentenkategorien verteilten sich die Billigungsverfahren im 1. Quartal 2018 wie folgt: IPOs, Kapitalerhöhungen und Listingprospekte 1 (Q1 2017: 4), Basisprospekte 4 (Q1 2017: 4) und Anleihen 3 (Q1 2017: 3).

Voraussetzung für die Verwendung eines Prospekts bzw. eines Nachtrags in einem anderen EWR-Mitgliedstaat ist die Übermittlung einer Notifikation an die jeweilig zuständige nationale Behörde. Im 1. Quartal 2018 wurden der FMA von Schwesterbehörden 32 Prospekte (Q1 2017: 40) und 164 Nachträge (Q1 2017: 263) notifiziert. Die FMA notifizierte ihrerseits 2 Prospekte (Q1 2017: 2) und 6 Nachträge (Q1 2017: 10).

Auf Grund von Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz verhängte die FMA im 1. Quartal 2018 sechs Verwaltungsstrafen (Q1 2017: 2), brachte jedoch keine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ein (Q1 2017: 1).

Den gesamten Quartalsbericht finden Sie auf der FMA-Website unter: https://www.fma.gv.at/kapitalmaerkte/aufsicht-ueber-kapitalmarktprospekte/quartalsberichte/

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)

+43/(0)1/24959-6006

+43/(0)676/882 49 516

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