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FMA-Bericht zum 2. Quartal 2013 der österreichischen Prospektaufsicht

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Die Anzahl der von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA gebilligten Prospekte belief sich im 2. Quartal 2013 auf 29. Insgesamt wurde es den Emittenten ermöglicht, durch diese Prospektbilligungen ein maximales Volumen von rund € 21,4 Mrd. zu begeben. Zudem wurden von der FMA elf Nachträge gebilligt. Ein Billigungsverfahren wurde eingestellt. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 38 Prospekte und zwölf Nachträge gebilligt sowie zwei Billigungsverfahren eingestellt. Dies geht aus dem heute von der FMA veröffentlichten Bericht der österreichischen Prospektaufsicht hervor.

Zwischen 1. April und 30. Juni 2013 wurden Prospekte von 22 Emittenten gebilligt (Q2 2012: 29). Im Hinblick auf die verschiedenen Emittentenkategorien zeigt sich dabei folgende Verteilung auf die Kategorien IPO’s, Kapitalerhöhungen und Listingprospekte (Q2 2013: 2 / Q2 2012: 3), Wohnbaubanken (Q2 2013: 3 / Q2 2012: 4), Basisprospekte (Q2 2013: 15 / Q2 2012: 21) und Anleihen (Q2 2013: 2 / Q2 2012: 1).

Voraussetzung für die Verwendung eines Prospekts bzw. eines Nachtrags in einem anderen EWR-Mitgliedstaat ist die Übermittlung einer Notifikation an die jeweilig zuständige nationale Behörde. Im 2. Quartal 2013 wurden der FMA von Schwesterbehörden 183 Prospekte (Q2 2012: 228) und 799 Nachträge (Q2 2012: 765) notifiziert. Die FMA notifizierte 15 Prospekte (Q2 2012: 18) und 3 Nachträge (Q2 2012: 5).

Auf Grund von Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz verhängte die FMA im 2. Quartal 2013 zwei Verwaltungsstrafen und brachte eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ein.

Den gesamten Quartalsbericht finden Sie auf der FMA-Website unter https://www.fma.gv.at/kapitalmaerkte/aufsicht-ueber-kapitalmarktprospekte/quartalsberichte/

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516

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