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FMA-Bericht zum 3. Quartal 2015 der Aufsicht über Kapitalmarktprospekte

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Die Anzahl der von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA gebilligten Prospekte belief sich im 3. Quartal 2015 auf zwölf, ein Rückgang um zehn im Vergleich zum 3. Quartal 2014. Weiters wurden von der FMA 17 Nachträge gebilligt (Q3 2014: 43). Vier Billigungsverfahren wurden eingestellt. Demgegenüber stand ein Bruttoemissionsvolumen im Hinblick auf verzinsliche Wertpapiere in Höhe von € 26,43 Mio. (Q3 2014: € 20,58). Dies geht aus dem heute von der FMA veröffentlichten Bericht der österreichischen Aufsicht über Kapitalmarktprospekte hervor.

Im Hinblick auf die verschiedenen Emittentenkategorien zeigt sich folgende Verteilung auf die Kategorien IPOs, Kapitalerhöhungen und Listingprospekte (Q3 2015: 1 / Q3 2014: 0), Wohnbaubanken (Q3 2015: 1 / Q3 2014: 3), Basisprospekte (Q3 2015: 6 / Q3 2014: 9) und Anleihen (Q3 2015: 1 / Q3 2014: 3).

Voraussetzung für die Verwendung eines Prospekts bzw. eines Nachtrags in einem anderen EWR-Mitgliedstaat ist die Übermittlung einer Notifikation an die jeweilig zuständige nationale Behörde. Im 3. Quartal 2015 wurden der FMA von Schwesterbehörden 79 Prospekte (Q3 2014: 81) und 254 Nachträge (Q3 2014: 216) notifiziert. Die FMA notifizierte 7 Prospekte (Q3 2014: 13) und 12 Nachträge (Q3 2014: 24).

Auf Grund von Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz verhängte die FMA im 3. Quartal 2015 acht Verwaltungsstrafen (Q3 2014: 0) und brachte sieben Anzeigen (Q3 2014: 6) bei der Staatsanwaltschaft ein. Den gesamten Quartalsbericht finden Sie hier.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)

+43/(0)1/24959-6006

+43/(0)676/882 49 516

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