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FMA-Bericht zum 3. Quartal 2020 der Aufsicht über Kapitalmarktprospekte:FMA billigt 18 Prospekte und 14 Nachträge.

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Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat im 3. Quartal 2020 18 Wertpapierprospekte gebilligt, um vier weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Davon waren 14 einteilige Prospekte (Q3-19: 21) sowie ein Registrierungsformular (Q3-19: 1) und drei Wertpapierbeschreibungen (Q3-19: 0) für mehrteilige Prospekte. Überdies waren im 3. Quartal 2020 14 Nachträge zu Prospekten zu billigen (Q3-19: 18), weil gegenüber dem ursprünglichen Prospekt in der Zwischenzeit wesentliche Änderungen aufgetreten sind. Die Zahl der zu gebilligten Basisprospekten hinterlegten Endgültigen Bedingungen reduzierte sich im Vergleichszeitraum um -37,5% von 2.217 auf 1.386. Dies geht aus dem heute von der FMA veröffentlichten Bericht der Aufsicht über Kapitalmarktprospekte zum 3. Quartal 2020 hervor.

Das grenzüberschreitende Angebot innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) blieb im Wesentlichen stabil. So wurden im 3. Quartal heuer 78 Prospekte bzw. Prospektbestandteile von Schwesterbehörden im EWR an die FMA notifiziert, in jenem des Vorjahres waren es 82. Die Zahl der notifizierten Nachträge erhöhte sich in diesem Zeitraum von 167 auf 189. Die Zahl der von der FMA in den EWR zu notifizierenden Prospekte & Prospektbestandteilen verringerte sich geringfügig von acht auf sieben, die Zahl der Nachträge von 14 auf neun. Den gesamten Quartalsbericht finden Sie auf der FMA-Website unter folgendem Link.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik

+43 / (0) 1 / 24959 – 6006

+43 / (0) 676 / 88 249 516

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