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FMA-Bericht zum 4. Quartal 2014 der Aufsicht über Kapitalmarktprospekte

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Die Anzahl der von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde gebilligten Prospekte belief sich im 4. Quartal 2014 auf 11 und blieb somit im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Weiters wurden von der FMA 73 Nachträge gebilligt (Q4 2013: 18). Kein Billigungsverfahren wurde eingestellt. Im Gesamtjahr 2014 wurden 87 Prospekte (2013: 100) und 205 Nachträge (2013: 62) gebilligt, vier Billigungsverfahren (2013: 3) wurden eingestellt. Dies geht aus dem heute von der FMA veröffentlichten Bericht der österreichischen Aufsicht über Kapitalmarktprospekte hervor.

Im Hinblick auf die verschiedenen Emittentenkategorien zeigt sich folgende Verteilung auf die Kategorien IPOs, Kapitalerhöhungen und Listingprospekte (Q4 2014: 2 / Q4 2013: 6), Wohnbaubanken (Q4 2014: 2 / Q4 2013: 0), Basisprospekte (Q4 2014: 2 / Q4 2013: 2) und Anleihen (Q4 2014: 5 / Q4 2013: 2). Im Gesamtjahr 2014 wurden sechs Billigungen in der Kategorie IPO’s, Kapitalerhöhungen, Listingprospekte (2013: 15), 15 in der Kategorie Wohnbaubanken (2013: 12), 31 in der Kategorie Basisprospekte (2013: 24) sowie elf in der Kategorie Anleihen (2013: 5) ausgesprochen.

Voraussetzung für die Verwendung eines Prospekts bzw. eines Nachtrags in einem anderen EWR-Mitgliedstaat ist die Übermittlung einer Notifikation an die jeweilig zuständige nationale Behörde. Im 4. Quartal 2014 wurden der FMA von Schwesterbehörden 68 Prospekte (Q4 2013: 68) und 219 Nachträge (Q4 2013: 591) notifiziert. Die FMA notifizierte 3 Prospekte (Q4 2013: 4) und 25 Nachträge (Q4 2013: 14). Im Gesamtjahresvergleich zeigt sich ein Rückgang der von Schwesterbehörden notifizierten Prospekte von 394 2013 auf 340 2014 sowie der notifizierten Nachträge von 2.541 auf 1.083. Hinsichtlich der ausgehenden Notifikationen zeigt sich ein minimaler Anstieg bei den Prospekten (2013: 31, 2014: 32), und ein starker Anstieg bei den Nachträgen (2013: 29, 2014: 100).

Auf Grund von Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz verhängte die FMA im 4. Quartal 2014 eine Verwaltungsstrafe und brachte sechs Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft ein. Insgesamt wurden 2014 vier Veraltungsstrafen verhängt (2013: 6) und 20 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft eingebracht (2013: 10)

Im Rahmen des Prüfmaßstabs hat die FMA das Vorliegen der Billigungsvoraussetzungen – Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit – zu überprüfen. Für die inhaltliche Richtigkeit der Angaben trägt gemäß Kapitalmarktgesetz der Emittent die Verantwortung.

Den gesamten Quartalsbericht finden Sie auf der FMA-Website unter https://www.fma.gv.at/kapitalmaerkte/aufsicht-ueber-kapitalmarktprospekte/quartalsberichte/

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-6006
+43/(0)676/882 49 516

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