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FMA-Bericht zum 4. Quartal 2016 der Aufsicht über Kapitalmarktprospekte: FMA billigte im Gesamtjahr 2016 53 Prospekte und 71 Nachträge

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Die Anzahl der von der FMA gebilligten Kapitalmarktprospekte belief sich im 4. Quartal 2016 auf zwölf (Q4 2015: 15), zudem wurden 15 Nachträge gebilligt (Q4 2015: 14). Kein Biĺligungsverfahren wurde eingestellt. Demgegenüber stand ein Bruttoemissionsvolumen im Hinblick auf verzinsliche Wertpapiere in Höhe von € 35,13 Milliarden (Q4 2015: € 19,72 Milliarden).

Im Gesamtjahr 2016 wurden 53 Prospekte (2015: 60) und 71 Nachträge (2015: 124) gebilligt, ein Billigungsverfahren wurde eingestellt (2015: 6). Dies geht aus dem heute von der FMA veröffentlichten Bericht der österreichischen Aufsicht über Kapitalmarktprospekte hervor.

 

Im Hinblick auf die verschiedenen Emittentenkategorien zeigt sich folgende Verteilung auf die Kategorien IPOs , Kapitalerhöhungen und Listingprospekte (Q4 2016:  2/ Q4 2015: 1), Wohnbaubanken (Q4 2016: 2 / Q4 2015: 3), Basisprospekte (Q4 2016:  2/ Q4 2015: 3) und Anleihen (Q4 2016:  2/ Q4 2015: 5).

Im Gesamtjahr 2016 wurden sechs Billigungen in der Kategorie IPOs, Kapitalerhöhungen, Listingprospekte (2015: 6), sechs in der Kategorie Wohnbaubanken (2015: 9), 28 in der Kategorie Basisprospekte (2015: 28) sowie sechs in der Kategorie Anleihen (2015: 8) ausgesprochen.

 

Voraussetzung für die Verwendung eines Prospekts bzw. eines Nachtrags in einem anderen EWR -Mitgliedstaat ist die Übermittlung einer Notifikation an die jeweilig zuständige nationale Behörde. Im 4. Quartal 2016 wurden der FMA von Schwesterbehörden 64 Prospekte (Q4 2015: 78) und 343 Nachträge (Q4 2015: 312) notifiziert. Die FMA notifizierte zwei Prospekte (Q4 2015: 5) und sieben Nachträge (Q4 2015: 10).

Im Gesamtjahr 2016 wurden der FMA von Schwesterbehörden 346 Prospekte notifiziert, ein Prospekt weniger als im Jahr zuvor. Die Anzahl der von Schwesterbehörden notifizierten Nachträge belief sich auf 1.198, das sind 60 Nachträge mehr als im Jahr 2015. Die FMA notifizierte 2016 insgesamt 23 Prospekte (2015: 29) sowie 41 Nachträge (2015: 58).

 

Auf Grund von Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz verhängte die FMA im 4. Quartal 2016 sieben Verwaltungsstrafen und brachte fünf Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft ein. Im Gesamtjahr 2016 wurden von der FMA in diesem Zusammenhang 19 Verwaltungsstrafen verhängt und acht Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft eingebracht.

 

Im Rahmen des Prüfmaßstabs hat die FMA das Vorliegen der Billigungsvoraussetzungen – Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit – zu überprüfen. Für die inhaltliche Richtigkeit der Angaben trägt gemäß Kapitalmarktgesetz der Emittent die Verantwortung.

 

Den gesamten Quartalsbericht finden Sie auf der FMA-Website unter https://www.fma.gv.at/kapitalmaerkte/aufsicht-ueber-kapitalmarktprospekte/quartalsberichte/

 

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-6006
+43/(0)676/882 49 516

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