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FMA-Bericht zum 4. Quartal 2017 der Aufsicht über Kapitalmarktprospekte: FMA billigte im Gesamtjahr 2017 69 Prospekte und 81 Nachträge

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Die FMA billigte im 4. Quartal 2017 14 Kapitalmarktprospekte und somit um zwei weniger als im Vergleichsquartal 2016. Zudem wurden 24 Nachträge gebilligt, dies entspricht einem Anstieg von neun verglichen mit dem 4. Quartal 2016. Es wurde kein Billigungsverfahren eingestellt. Demgegenüber stand ein Bruttoemissionsvolumen im Hinblick auf verzinsliche Wertpapiere in Höhe von € 13,14 Milliarden (Q4 2016: € 34,88 Milliarden). Im Gesamtjahr 2017 wurden 69 Prospekte und 81 Nachträge gebilligt. Verglichen mit dem Gesamtjahr 2016 entspricht dies einem Anstieg von 16 Prospektbilligungen sowie einem Anstieg von zehn Billigungen bei Nachträgen. Drei Billigungsverfahren wurden eingestellt (2016: 1). Dies geht aus dem heute von der FMA veröffentlichten Bericht der österreichischen Aufsicht über Kapitalmarktprospekte hervor.

Im Hinblick auf die verschiedenen Emittentenkategorien zeigt sich folgende Verteilung auf die Kategorien IPOs , Kapitalerhöhungen und Listingprospekte (Q4 2017:  2/ Q4 2016: 2), Wohnbaubanken (Q4 2017: 2 / Q4 2016: 2), Basisprospekte (Q4 2017:  3/ Q4 2016: 2) und Anleihen (Q4 2017:  3/ Q4 2016: 2). Im Gesamtjahr 2017 wurden elf Billigungen in der Kategorie IPOs, Kapitalerhöhungen, Listingprospekte (2016: 6), sechs in der Kategorie Wohnbaubanken (2016: 6), 34 in der Kategorie Basisprospekte (2016: 28) sowie neun in der Kategorie Anleihen (2016: 6) ausgesprochen.

Voraussetzung für die Verwendung eines Prospekts bzw. eines Nachtrags in einem anderen EWR -Mitgliedstaat ist die Übermittlung einer Notifikation an die jeweilig zuständige nationale Behörde. Im 4. Quartal 2017 wurden der FMA von Schwesterbehörden 74 Prospekte (Q4 2016: 64) und 253 Nachträge (Q4 2016: 343) notifiziert. Die FMA notifizierte zwei Prospekte (Q4 2016: 2) und 14 Nachträge (Q4 2016: 7). Im Gesamtjahr 2017 wurden der FMA von Schwesterbehörden 311 Prospekte notifiziert, 35 Prospekte weniger als im Jahr zuvor. Die Anzahl der von Schwesterbehörden notifizierten Nachträge belief sich auf 1.009, das sind 189 Nachträge weniger als im Jahr 2016. Die FMA notifizierte 2017 insgesamt 28 Prospekte (2016: 23) sowie 40 Nachträge (2016: 41).

Auf Grund von Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz verhängte die FMA im 4. Quartal 2017 18 Verwaltungsstrafen und hatte keinen Sachverhalt bei der Staatsanwaltschaft einzubringen. Im Gesamtjahr 2017 wurden von der FMA in diesem Zusammenhang 36 Verwaltungsstrafen verhängt und eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingebracht.

Den gesamten Quartalsbericht finden Sie auf der FMA-Website unter https://www.fma.gv.at/kapitalmaerkte/aufsicht-ueber-kapitalmarktprospekte/quartalsberichte/

 

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)

+43/(0)1/24959-6006

+43/(0)676/882 49 516

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