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FMA bestellt für PFS Financial Services International AG Rechtsanwalt Dr. Ernst Chalupsky zum Regierungskommissär

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat mit Bescheid vom 1. Juli 2015 der Geschäftsführung der konzessionierten Wertpapierfirma „PFS Financial Services International AG“, mit Sitz in 4020 Linz, Gürtelstraße 12, mit sofortiger Wirkung den Rechtsanwalt Dr. Ernst Chalupsky als Regierungskommissär beigestellt.

Gemäß § 92 Abs 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) kann die FMA zur Abwendung einer Gefahr für die finanziellen Belange der Kunden einer Wertpapierfirma befristete Maßnahmen durch Bescheid anordnen, die spätestens 18 Monate nach Wirksamkeitsbeginn außer Kraft treten.

Insbesondere kann die FMA gemäß § 92 Abs 1 Z 2 eine fachkundige Aufsichtsperson (Regierungskommissär) bestellen, die dem Berufsstand der Rechtsanwälte oder der Wirtschaftsprüfer angehört. Diese Aufsichtsperson hat dem Rechtsträger alle Geschäfte zu untersagen, die geeignet sind, die obige Gefahr zu vergrößern.

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