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FMA erleichtert mit einer Novelle der Kapitalanlageverordnung den Versicherungsunternehmen Darlehen an Unternehmen der Realwirtschaft

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2014 eine Novelle der Kapitalanlageverordnung (KAVO) für Versicherungen erlassen, die es diesen erleichtert, Unternehmen der Realwirtschaft direkt langfristige Darlehen ohne zusätzliche Sicherheiten zu gewähren. Nach vorsichtiger Schätzung kann die österreichische Versicherungswirtschaft dadurch ein Gesamtvolumen von bis zu € 4,2 Mrd. an derartigen Darlehen der heimischen Wirtschaft zur Verfügung stellen.

Um einen Interessensausgleich zwischen Sicherheitserfordernissen für Versicherungsnehmer, Ertragszielen der Versicherungswirtschaft und dem Investitionsbedarf der heimischen Wirtschaft zu schaffen, knüpft die KAVO diese Darlehensgewährung ohne zusätzliche Sicherheiten aber an strikte Bedingungen: die Darlehen dürfen nur an bonitätsstarke Unternehmen vergeben werden; es hat ein mindestens jährlicher Risikoprüfprozess zu erfolgen; die Höhe einzelner Darlehen sowie deren Gesamtvolumen unterliegt im Rahmen der Gesamt-Allokation des Versicherungsunternehmens bei entsprechender Risikostreuung klar definierten Beschränkungen. Die gewährten Unternehmensdarlehen müssen überdies in der Kapitalstruktur des Kreditnehmers erstrangig gestellt werden. Der Kreditnehmer muss auch die Kriterien einer großen Kapitalgesellschaft erfüllen.

Die FMA stellt mit der Novellierung der Kapitalanlageverordnung der österreichischen Versicherungswirtschaft im Niedrigzinsumfeld eine zusätzliche, ertragsstärkere Veranlagungsmöglichkeit zur Verfügung, eröffnet dadurch gleichzeitig der heimischen Wirtschaft ein beachtliches Finanzierungsvolumen und dies unter Wahrung des gebotenen Schutzes der Versicherungsnehmer.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-6006
+43/(0)676/882 49 516

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