Sie befinden sich hier: 

FMA genehmigt weitere Zwischenausschüttung der HETA in Höhe von € 2,4 Mrd. in Summe sind damit € 8,2 Mrd. an die Gläubiger verteilt

Veröffentlichungsdatum: |
Kategorien:

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute nach einem entsprechenden Beschluss durch die Hauptversammlung der HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA) eine weitere Zwischenausschüttung an deren Gläubiger beschlossen, und zwar in Höhe von € 2,4 Mrd. Die Auszahlung erfolgt Anfang Juli, wobei die Zahlungen für unstrittige Forderungen in Höhe von € 1,9 Mrd. direkt überwiesen werden, für die strittigen Forderungen werden rund
€ 0,5 Mrd. auf ein separates Konto überwiesen und erst freigegeben, wenn die strittige Rechtsfrage zugunsten des Gläubigers geklärt ist. Damit hat die HETA dann bereits in Summe € 8,2 Mrd. vorzeitig an die Gläubiger verteilt, was rund 98% der per Bescheid geschnittenen, nicht-nachrangigen, berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten entspricht. Der verbleibende Bestand liquider Mittel, in Höhe von derzeit € 1,4 Mrd., reicht auch bei sehr konservativer Schätzung aus, die offenen Rechtsrisiken sowie die Kosten der weiteren Abwicklung abzudecken. Die externen Bewertungsgutachten, auf deren Basis der erste Bescheid der FMA zum Schnitt der Gläubigerforderungen erstellt wurde, gingen noch von einem maximalen Erlös für die Gläubiger nach Ende der Abwicklung 2023 von rund € 6 Mrd. aus. Durch die von FMA und HETA-Management gemeinsam erzielten Abwicklungserfolge konnten bereits bis 2018 um € 2,2 Mrd. mehr als Zwischenverteilung ausgeschüttet werden als ursprünglich insgesamt erwartet worden war.

„Die Abwicklung der HETA im neu geschaffenen europäischen Rechtsrahmen ist eine Erfolgsstory. Die Abwicklung erfolgt geordnet und unter möglichster Schonung und Erhaltung der verbliebenen Vermögenswerte. Die Verwertungserlöse liegen signifikant über Plan“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller: „Wir demonstrieren damit auch, dass der neue europäische Rechtsrahmen tauglich ist, gescheiterte Banken ohne Gefährdung der Finanzmarktstabilität und unter möglichster Schonung des Steuerzahlers aus dem Markt zu nehmen.“

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)

+43/(0)1/24959-6006

+43/(0)676/882 49 516

Vorheriger News-Eintrag: «