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FMA hat per Bescheid für das konzessionierte Kreditinstitut ELLS Holding AG die Wirtschaftsprüferin Dipl.-Kfm. Dorotea Rebmann zur Regierungskommissärin bestellt

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat mit Wirkung vom 8. Februar 2013 per Mandatsbescheid dem Vorstand des konzessionierten Kreditinstitutes ELLS Holding AG, mit Sitz in Renngasse 6-8, 1010 Wien, erneut die Wirtschaftsprüferin Dipl.-Kfm. Dorotea Rebmann als Regierungskommissärin beigestellt.

Die Wiederbestellung erfolgte zum Schutz der finanziellen Belange der Gläubiger sowie zur Sicherheit der dem beaufsichtigten Unternehmen anvertrauten Vermögenswerte nachdem der Verwaltungsgerichtshof dem Antrag der ELLS Holding AG (vormals: Alizee Bank AG), dem Bescheid der FMA vom 21. November 2012 zur Rücknahme der Konzession aufschiebende Wirkung zu erteilen, stattgegeben hat.

Gemäß § 70 (2) Bankwesengesetz (BWG) kann die FMA „bei Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen eines Kreditinstitutes gegenüber seinen Gläubigern, insbesondere für die Sicherheit der ihm anvertrauten Vermögenswerte, zur Abwendung dieser Gefahr befristete Maßnahmen durch Bescheid anordnen, die spätestens 18 Monate nach deren Wirksamkeitsbeginn außer Kraft treten.“

Insbesondere kann die FMA gemäß § 70 (2) Z 2 „durch Bescheid eine fachkundige Aufsichtsperson (Regierungskommissär) bestellen, die dem Berufsstand der Rechtsanwälte oder der Wirtschaftsprüfer angehört“. Diese Aufsichtsperson hat gemäß § 70 (2) Z 2 lit a „dem Kreditinstitut alle Geschäfte zu untersagen, die geeignet sind, die obige Gefahr zu vergrößern.“

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516

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