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FMA hebt gesetzliche Grenzsätze im Bausparkassengeschäft an: Bauspardarlehen künftig bis zu € 180.000

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Mit einer Novelle zur Bausparkassengesetzverordnung hebt die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA wesentliche Grenzwerte im Bausparkassengeschäft mit Wirkung ab 1. Jänner 2010 an:

  • So lautet der Höchstbetrag, der von einem Bausparer insgesamt erlangbaren Bauspardarlehenssumme nun auf € 180.000 (zuvor € 150.000).
  • Für sogenannte „Großbausparverträge“, die für bestimmte Großbauvorhaben abgeschlossen werden können, erhöht sich der Mindestwert von € 300.000 auf € 360.000 Euro. Als Großbauvorhaben sind gesetzlich wohnungswirtschaftliche Maßnahmen definiert, die mindestens vier Wohnungen betreffen und rechtlich oder architektonisch im Zusammenhang stehen.
  • Die Grenze für Darlehen oder Garantien, die im Einzelfall ohne Besicherung gewährt werden dürfen, wird von € 22.000 auf € 25.000 Euro angehoben.

Diese Novelle ist im Bundesgesetzblatt II Nr. 355/2009 veröffentlicht.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516

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