Mit einer Novelle zur Bausparkassengesetzverordnung hebt die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA wesentliche Grenzwerte im Bausparkassengeschäft mit Wirkung ab 1. Jänner 2010 an:
- So lautet der Höchstbetrag, der von einem Bausparer insgesamt erlangbaren Bauspardarlehenssumme nun auf € 180.000 (zuvor € 150.000).
- Für sogenannte „Großbausparverträge“, die für bestimmte Großbauvorhaben abgeschlossen werden können, erhöht sich der Mindestwert von € 300.000 auf € 360.000 Euro. Als Großbauvorhaben sind gesetzlich wohnungswirtschaftliche Maßnahmen definiert, die mindestens vier Wohnungen betreffen und rechtlich oder architektonisch im Zusammenhang stehen.
- Die Grenze für Darlehen oder Garantien, die im Einzelfall ohne Besicherung gewährt werden dürfen, wird von € 22.000 auf € 25.000 Euro angehoben.
Diese Novelle ist im Bundesgesetzblatt II Nr. 355/2009 veröffentlicht.
Rückfragehinweis für Journalisten:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
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