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FMA hebt Höchstbetrag von Bauspardarlehen an

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Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat mit 25. Februar den Höchstbetrag der Bauspardarlehen, die einzelne Bausparer erlangen können, von € 180.000 auf € 220.000 angehoben. Bausparern steht damit für ihre Wohnraumfinanzierung durch Bausparkassen ein um 22% höherer Finanzierungsrahmen zur Verfügung.

Im selben Schritt werden auch der Höchstbetrag für unbesicherte Bauspardarlehen von € 25.000 auf € 30.000, sowie der Mindestbetrag für Großbausparverträge von € 360.000 auf € 440.000 angehoben.

Die FMA übt damit eine Ermächtigung aus dem Bausparkassengesetz aus, diese Höchst- bzw. Mindestbetragsgrenzen per Verordnung festzulegen. Sie hat dabei auf die Stabilität der Bausparkassen und das volkswirtschaftliche Interesse an einer funktionsfähigen Wohnbaufinanzierung Bedacht zu nehmen. Die Erhöhung ist mit Kundmachung der Verordnung in Kraft getreten. Die Betragsgrenzen waren zuletzt im Jahr 2010 angepasst worden.

 

Rückfragehinweis für Journalisten:

Mag. Stefan Maier

+43/(0)1/24959-6001

+43/(0)676/882 49 426

 

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