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FMA legt ein Verordnungspaket zur Dotierung von Zinszusatzrückstellungen bei Versicherungsunternehmen zur Begutachtung vor

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute ein Verordnungspaket zur Dotierung der Zinszusatzrückstellungen von Versicherungsunternehmen zur Begutachtung ausgesandt. Die Zinszusatzrückstellung ist gemäß Höchstzinssatzverordnung zu bilden und hat sicherzustellen, dass Versicherungsunternehmen jederzeit ihre gesetzlichen Verpflichtungen und vertraglichen Garantien einhalten können. Droht etwa angesichts des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes, dass die derzeitigen oder die zu erwartenden Erträge aus der Finanzgebarung nicht ausreichen, um die in Hochzinsphasen garantierte Verzinsung zu leisten, so ist diese Rückstellung rechtzeitig zu bilden.

Die FMA präzisiert nun in dem Paket an Verordnungsnovellen die rechtlichen Grundlagen:

  • Eine Novelle der Höchstzinssatzverordnung legt die Berechnungsmethode für die Ermittlung der Höhe der Zinszusatzrückstellung fest.
  • Eine Novelle zur Gewinnbeteiligungsverordnung schreibt vor, dass die Dotierung der Zinszusatzrückstellung nicht zu Lasten der Versicherten gehen darf sondern zur Gänze von den Versicherungsunternehmen zu tragen ist.
  • Eine Novelle der Aktuarsberichtsverordnung verpflichtet die Aktuare, die ordnungsgemäße Bildung dieser Rückstellung zu prüfen und zu bestätigen.
    Diese Verordnungsnovellen sollen noch auf das Geschäftsjahr 2013 Anwendung finden.

„Derzeit haben Versicherungsunternehmen keine Schwierigkeiten ihren Garantieverpflichtungen nachzukommen“, so der Vorstand der FMA, Mag. Helmut Ettl und Mag. Klaus Kumpfmüller: „Uns geht es darum, dies zum Schutz der Versicherten bei einem weiter anhaltenden Niedrigzinsumfeld auch für die Zukunft sicher zu stellen.“

Die Entwürfe der Verordnungen zur Zinszusatzrückstellung finden Sie auf der FMA-Website unter: https://www.fma.gv.at/national/fma-verordnungen/ 

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-6006
+43/(0)676/88 249 516

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