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FMA präsentiert Jahresbericht 2010

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„2010 hat sich die Realwirtschaft nach der globalen Finanzkrise weiter erholt. Angesichts der Schwierigkeiten in manchen Staatshaushalten blieben die Finanzmärkte aber fragil“, stellte der Vorstand der Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA, Mag. Helmut Ettl und Dr. Kurt Pribil, bei der Präsentation des FMA-Jahresberichtes 2010 fest. In diesem nach wie vor schwierigen Umfeld habe die Wirtschaftspolitik ihre Handlungsfähigkeit bewiesen: Einerseits habe das europäische Krisenmanagement gut funktioniert, andererseits werden die Lehren aus der Krise nun Schritt für Schritt umgesetzt. Als Beispiele nannte der FMA-Vorstand den Aufbau des neuen Europäischen Aufsichtssystems, die Aufsicht über Hedgefonds und Ratingagenturen sowie die neuen Aufsichtsregime für Banken und Versicherungen, „Basel III“ und „Solvency 2“.

Auch die FMA habe 2010 – so Pribil und Ettl – trotz des schwierigen Umfelds ihre Aufsichtstätigkeit weiter intensiviert:
So konnte die Zahl der Vor-Ort-Prüfungen im Aufsichtssystem von 216 im Jahr davor auf  228 im Jahr 2010 weit gesteigert werden. Verglichen mit den 84 Vor-Ort-Prüfungen 2007   – dem Jahr vor der letzten Aufsichtsreform in Österreich – hat sich die Zahl mehr als verdoppelt. Den größten Zuwachs gab es 2010 bei der Bekämpfung des unerlaubten Geschäftsbetriebes, wo die Zahl der Vor-Ort-Prüfungen von 31 (2009) auf 53 anstieg.

  • Entsprechend dem massiven Anstieg in der Prüftätigkeit vor Ort sind auch die verhängten  Sanktionen für festgestelltes Fehlverhalten kräftig angestiegen, und zwar von 454 (2009) auf 547. Verglichen mit den 161 2007, dem Jahr vor der Reform, hat sich die Zahl also mehr als verdreifacht. Während die Strafverfügungen mit 302 (2009: 314) in etwa gleich blieben, sind die Straferkenntnisse von 131 (2009) auf 240 angestiegen.
  • Erstmals hat die FMA auch Zahlen zur Höhe der verhängten Geldstrafen veröffentlicht: Die Summe aller verhängten Straferkenntnisse betrug 2010 € 1,24 Mio., was ein durchschnittliches Strafausmaß von € 5.167 ergibt. An Strafverfügungen wurden in Summe € 160.000 verhängt, also im Schnitt € 530.
  • Die Zahl der Anzeigen an die Staatsanwaltschaft war mit 74 leicht rückläufig (2009: 86).

Diese weitere Intensivierung der Aufsichtstätigkeit schaffte die FMA im Berichtsjahr mit 282 Mitarbeitern (plus 7 gegenüber 2009) und einem Budget von € 38,5 Mio. (2009: € 33 Mio.).   Finanziert wird die Aufsichtstätigkeit der FMA durch den gesetzlichen Pauschalbetrag von € 3,5 Mio., der vom Bund zu leisten ist, € 3,7 Mio. aus Gebühren und sonstigen Erträgen sowie rund € 31,2 Mio., die verursachergerecht auf die Beaufsichtigten umzulegen sind.

Die Intensivierung der Aufsichtstätigkeit illustrierte der FMA-Vorstand überdies an drei verbrauchernahen Themen:

  • Risikobegrenzung bei Fremdwährungskrediten – Nachdem seit Ende 2008 ein Stopp der Neuvergabe von Fremdwährungskrediten erzwungen wurde, konnte bis Ultimo 2010 zusätzlich ein Abbau des noch aushaftenden Volumens – bereinigt um Wechselkurseffekte – um 14 Prozent erreicht werden.
  • Verbesserung der Qualität der Anlageberatung – Die konsequente flächendeckende Durchsetzung der strengen Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 hat einerseits zu einer Marktbereinigung bei den konzessionierten Wertpapierdienstleistern (von 326 noch 2006 auf 193 Ende 2010) geführt, andererseits die Qualität der Beratung im beaufsichtigten Bereich spürbar erhöht.
  • Im konsequenten Kampf gegen das unerlaubte Anbieten von Finanzdienstleistungen, hat die FMA die Zahl der Vor-Ort-Prüfungen innerhalb eines Jahres von 31 auf 53 erhöht. Es wurden 2010 40 Investoren-Warnungen veröffentlicht, 33 Straferkenntnisse erlassen, 19 Strafanzeigen erstattet und 36 Untersagungsbescheide erlassen.

„Entsprechend unserer Leitlinie `Kompetenz – Kontrolle – Konsequenz´ werden wir auch heuer die Intensivierung der Aufsichtstätigkeit weiter zügig vorantreiben“, so der FMA-Vorstand, Mag. Helmut Ettl und Dr. Kurt Pribil, in seinem Ausblick auf 2011. Wesentlich sei dazu aber, dass die Lehren aus der globalen Finanzkrise rasch, effizient und unverwässert umgesetzt werden. „Da ist schon viel geschehen“, erinnerte der FMA-Vorstand an den Aufbau des neuen Europäischen Finanzmarktaufsichtssystems, die Einbeziehung von Rating-Agenturen und Hedgefonds in die Aufsicht sowie die vor dem Abschluss stehenden neuen Aufsichtsregime für Banken und Versicherungen, „Basel III“ und „Solvency 2“. Einiges müsse aber, so Ettl und Pribil, noch so rasch wie möglich kommen, insbesondere ein taugliches Sanierungs- und Abwicklungsverfahren für Finanzinstitute (Stichwort: Banken-Sonderinsolvenzrecht).

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0676)/882 49 516

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