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FMA-Produktinterventionsverordnung veröffentlicht

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Am 09.05.2019 wurde im Bundesgesetzblatt die FMA-Produktinterventionsverordnung (FMA-PIV) kundgemacht.

Mit der FMA-PIV macht die FMA von ihrem Recht, nationale Produktinterventionsmaßnahmen zu erlassen, gebrauch. Wie auch schon mit Beschluss der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) erfolgt, sind

  • die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von binären Optionen an Privatkunden verboten, soweit die binäre Option nicht bestimmte Bedingungen erfüllt, und
  • die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von finanziellen Differenzgeschäften an Privatkunden nur unter gewissen festgelegten Bedingungen zulässig.

Die konkreten Bedingungen, unter welchen die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von binären Optionen oder finanziellen Differenzgeschäften an Privatkunden zulässig ist, sind in der FMA-PIV definiert.

Gemäß Artikel 43 der  Verordnung (EU) Nr. 600/2014 hat die ESMA eine Stellungnahme abzugeben, in der sie klärt, ob nationale Produktinterventionsmaßnahmen gerechtfertigt und verhältnismäßig sind. Die positive Stellungnahme betreffend die FMA-PIV ist auf der Website der ESMA einsehbar.

Die FMA-PIV tritt am 15.05.2019 in Kraft und ist auf binäre Optionen sowie finanzielle Differenzgeschäfte anwendbar, die ab dem 30. Mai 2019 in oder aus Österreich vermarktet, vertrieben oder verkauft werden.

Links:

Zum Wortlaut der Verordnung

Zur Begründung der Verordnung

Zur Stellungnahme der ESMA

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