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FMA schafft besseren Durchblick bei Versicherungsverträgen

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Worauf sollte man als Kunde achten, bevor man einen Lebensversicherungsvertrag abschließt? Darüber informiert die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) mit ihrer aktualisierten Broschüre „Welche Informationsrechte hat der Versicherungskunde?“. Um die Informationen noch verständlicher darzustellen, wird die Broschüre mit einem Erklärvideo ergänzt. Beide sind auf der Website der FMA abrufbar. „Der mündige Kunde ist eine wichtige Säule des kollektiven Verbraucherschutzes. Wir gehen daher immer wieder neue Wege, um Verbraucher in einer verständlichen Art über den Finanzmarkt und Finanzprodukte zu informieren. Mit unserer Broschüre und dem neuen Video versetzen wir potenzielle und bestehende Versicherungskunden in die Lage, Angebote am Markt besser vergleichen und im Beratungsgespräch aktiver und gezielter Fragen stellen zu können“, so die FMA Vorstände Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller.

Die Informationsbroschüre und das Video bieten einen kompakten Überblick über die unterschiedlichen verfügbaren Kategorien von Lebensversicherungsprodukten und deren wesentliche Produktmerkmale. Sie klären (potentielle) Versicherungsnehmer über ihre Informationsrechte auf, die sie vor Abschluss des Versicherungsvertrags und während dessen Laufzeit gegenüber einem Versicherungsunternehmen haben. Beispielsweise muss eine Versicherung den Umfang einer garantierten Leistung verständlich erklären und einen allfällig garantierten Betrag konkret ausweisen. Außerdem müssen Versicherte jährlich über den aktuellen Wert der Versicherungsleistung informiert werden. In einem Glossar werden in der Broschüre zudem wesentliche Begriffe der Versicherungsbranche erklärt – etwa, was unter einer effektiven Verzinsung zu verstehen ist.

Die Informationsbroschüre wurde heuer grundlegend überarbeitet und an die neuen gesetzlichen Bestimmungen für den Versicherungsvertrieb, sowie die FMA Lebensversicherung-Informationspflichtenverordnung 2018 angepasst. Die wesentlichen Neuerungen betreffen die Einführung der allgemeinen Beratungspflicht, die Möglichkeit des Beratungsverzichts und die damit für den Kunden verbundenen Konsequenzen, den verpflichtenden Wunsch- und Bedürfnis-Test sowie die im Verkaufsprozess zu verwendenden standardisierten Informationsblätter und Tabellen zur Kostendarstellung.

Die Informationsbroschüre und das Video „Welche Informationsrechte hat der Versicherungskunde?“ sind abrufbar unter: https://www.fma.gv.at/fma-aktuell/fma-fokus-lebensversicherung/

 

Rückfragehinweis für Journalisten:

Mag. Stefan Maier

+43/(0)1/24959-6001

+43/(0)676/882 49 426

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