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FMA stärkt Anlegerschutz: Rundschreiben zu Qualifikationen von Wertpapierberatern

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute ein Rundschreiben zu „Kriterien zur Beurteilung von Kenntnissen und Kompetenzen von Anlageberatern und Personen, die Informationen zu Anlageprodukten erteilen“ veröffentlicht. Darin wird detailiert festgelegt, welche Qualifikationen Personen mitzubringen haben, die für Finanzinstitute als Wertpapierberater tätig werden sollen. „Für kompetente und verantwortungsvolle Kundenberatung sind qualifizierte Berater unabdingbar“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller: „Unser Rundschreiben legt Anforderungen fest, die ein hohes Niveau für einen modernen Anlegerschutz sicherstellen.“

Neben einem umfassenden Produktverständnis setzt das Rundschreiben für Wertpapierberater auch breiteres Wissen etwa über Marktkenntnisse sowie Verständnis wirtschaftlicher Kennzahlen voraus. Dazu haben Wertpapierberater eine einschlägige Ausbildung und entsprechende Berufserfahrung nachzuweisen. Ebenso ist eine kontinuierliche Weiterbildung der Wertpapierberater sicherzustellen: Dazu sind etwa   jährlich zumindest 15 Stunden Fortbildung zu absolvieren, um das Wissen auf dem neuesten Stand zu halten.

Das FMA-Rundschreiben setzt auch die in der „Markets in Financial Instruments Directive II“ (MiFID II) festgelegten Anforderungen an die Qualifikationen von Wertpapierberatern um. Die Anforderungen sind mit dem Inkrafttreten des WAG 2018 ab 3. Jänner 2018 zu erfüllen.

Das Rundschreiben finden Sie auf der FMA Website unter: https://www.fma.gv.at/fma/fma-rundschreiben/

 

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)

+43/(0)1/24959-6006

+43/(0)676/882 49 516

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