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FMA verlängert das befristete Verbot für ungedeckte Leerverkäufe in Aktien der „Erste Group Bank AG“, „Raiffeisen International Bank-Holding AG“, „UNIQA Versicherungen AG“ und „WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group“.

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat per Verordnung, die mit 19. Februar 2010 in Kraft tritt, das befristete Verbot für ungedeckte Leerverkäufe am Kassamarkt in Aktien der „Erste Group Bank AG“, „Raiffeisen International Bank-Holding AG“, „UNIQA Versicherungen AG“ und „WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group“ bis einschließlich 31. Mai 2010 verlängert. Diese Maßnahme stützt sich auf § 48d Abs. 12 Börsegesetz. Vom Verbot ausgenommen sind lediglich kurzfristige ungedeckte Leerverkaufspositionen die „Market Maker“ oder „Specialists“ im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen eingehen.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516

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