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FMA verlängert das befristete Verbot für ungedeckte Leerverkäufe in ausgewählte Finanztitel

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA verlängert das bis 30. November 2011 befristete Verbot für ungedeckte Leerverkäufe am Kassamarkt in Aktien der „Erste Group Bank AG“, „Raiffeisen Bank International AG“, „UNIQA Versicherungen AG“ und „VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe“ per Verordnung um weitere sechs Monate bis einschließlich 31. Mai 2012. Diese Maßnahme stützt sich auf § 48d Abs. 12 Börsegesetz. Vom Verbot ausgenommen sind lediglich kurzfristige ungedeckte Leerverkaufspositionen die „Market Maker“ oder „Specialists“ im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen eingehen.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516

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