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FMA verlängert das befristete Verbot für ungedeckte Leerverkäufe in ausgewählte Finanztitel

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat das bis 31. Mai 2011 befristete Verbot für ungedeckte Leerverkäufe am Kassamarkt in Aktien der „Erste Group Bank AG“, „Raiffeisen Bank International AG“, „UNIQA Versicherungen AG“ und „VIENNA INSURANCE GROUP Wiener Städtische Versicherung AG“ per Verordnung bis einschließlich 30. November 2011 verlängert. Diese Maßnahme stützt sich auf § 48d Abs. 12 Börsegesetz. Vom Verbot ausgenommen sind lediglich kurzfristige ungedeckte Leerverkaufspositionen die „Market Maker“ oder „Specialists“ im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen eingehen.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0676)/882 49 516

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