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FMA veröffentlicht aktualisierte Mindeststandards für die interne Revision

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute die aktualisierten „FMA-Mindeststandards für die interne Revision (MS-IR)“ für Kredit- und Finanzinstitute veröffentlicht. Darin wird die Fassung aus 2005 überarbeitet und erweitert. Die neuen MS-IR finden ab heute, 2. Jänner 2020, Anwendung.

Die überarbeiteten MS-IR führen dazu die interne Revision als eine der bankinternen Kontrollfunktionen und somit die Governance einer Bank zu stärken. Durch die zentrale Verankerung der internen Revision im Kreditinstitut und ihre laufende Prüftätigkeit kann sie oft noch vor dem Bankprüfer und vor der Aufsichtsbehörde Risiken erkennen. Mit den neuen MS-IR wird die Wichtigkeit der Kommunikation zwischen bankinterner Revision und Aufsichtsbehörde betont und eine Grundlage für einen verstärkten Dialog geschaffen. Gleichzeitig wird die interne Revision innerhalb der bankinternen Kontrollfunktionen klarer verortet. Im Konzept der „three lines of defense“ des Basler Ausschuss für Bankenaufsicht bildet die interne Revision nach den operativen Bereichen („first line of defence“) und dem Risikomanagement, inklusive Compliance- und Geldwäsche-Funktion („second line of defence“) die nachgelagerte dritte Kontrollinstanz („third line of defence“).

Die MS-IR tragen auch den neuen, stärker dem Grundsatz der Proportionalität verpflichteten Größenkriterien des § 42 Abs. 6 Bankwesengesetz Rechnung. Sie stellen eine Verbindung zum jüngst von der Europäischen Bankenregulierungsbehörde (EBA) überarbeiteten Auslagerungsregime her, indem sie spezifizieren, ob und wann Aufgaben der internen Revision ausgelagert werden können.

Ebenfalls aus Vorgaben der EBA leiten sich die verstärkten Eignungsanforderungen an Leiterinnen und Leiter der internen Revision ab, die auch mit entsprechenden Anzeigepflichten an die zuständige Aufsichtsbehörde verbunden sind. Diese Vorgaben werden in den MS-IR nunmehr ebenfalls abgebildet.

Die MS-IR sind auf der Website der FMA abrufbar.

 

Rückfragehinweis für Journalisten

Lucija Stjepanovic, BSc.

Tel.: +43/(0)1/24959-6008

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