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FMA veröffentlicht Anforderungen an Unternehmens-Governance im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat am heutigen 19. März 2019 ihr Rundschreiben „Interne Organisation zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“ veröffentlicht. Mit diesem Rundschreiben soll die Governance der Unternehmen betreffend die Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung weiter gestärkt werden. Die Anforderungen beschränken sich dabei nicht auf Tätigkeiten in Österreich. Ein Schwerpunkt liegt auf den gruppenweiten Anforderungen für international tätige Unternehmen. Banken- und Finanzinstitutsgruppen, die von Österreich aus internationales Geschäft betreiben, sind verpflichtet, Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gruppenweit zu messen und zu steuern. Sie sind dafür verantwortlich, dass in der gesamten Gruppe und damit auch ihren ausländischen Geschäftseinheiten wirkungsvolle Strategien und Kontrollen umgesetzt sind, die mit den in Österreich herrschenden Standards vergleichbar sind. Dazu die FMA Vorstände Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller: „Mit diesem Rundschreiben untermauern wir unsere aktive Rolle im Kampf gegen internationale Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Bereits seit einigen Jahren überprüfen wir nicht nur die Vorkehrungen in den österreichischen Mutterinstituten, sondern prüfen auch vor Ort in ihren internationalen Geschäftseinheiten. Für die Integrität unseres Finanzplatzes ist es entscheidend, dass österreichische Finanzunternehmen auch in ihrem internationalen Geschäft keine Schwachstellen bieten.“

Wichtiger Teil der Governance ist die Funktion des Geldwäschereibeauftragten. Als interner und externer Ansprechpartner hat er eine zentrale Rolle bei der praktischen Umsetzung der Sorgfaltspflichten zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Funktion ist so einzurichten, dass sie direkt der Geschäftsleitung gegenüber verantwortlich ist. Als Inhaber einer Schlüsselfunktion muss der Geldwäschereibeauftragte fachlich qualifiziert und persönlich zuverlässig sein.

Das Rundschreiben enthält zudem detaillierte Ausführungen darüber, inwieweit die Funktion des Geldwäschereibeauftragten, bzw. die Aufgaben zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ausgelagert werden können und was dabei rechtlich zu beachten ist.

Das Rundschreiben richtet sich an alle Finanzmarktteilnehmer, die dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) und der Aufsicht durch die FMA unterliegen. Es ergänzt das im Dezember 2018 veröffentlichte Rundschreiben, in dem die FMA Details zur praktischen Umsetzung der Sorgfaltspflichten nach dem FM-GWG dargelegt hat. Für die Unternehmen bedeuten diese klaren und konkreten regulatorischen und aufsichtlichen Vorgaben zusätzliche Rechtssicherheit in der Praxis.

Das Rundschreiben finden Sie hier.

 

Rückfragehinweis für Journalisten:

Mag. Stefan Maier

+43/(0)1/24959-6001

+43/(0)676/882 49 426

 

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