Sie befinden sich hier: 

FMA veröffentlicht Mindeststandards

Veröffentlichungsdatum: |
Kategorien:

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute „Mindeststandards für die Information von Bausparern und die Werbung der Bausparkassen“ (FMA-MS-BSPK) veröffentlicht. Diese gliedern sich in zwei Teile: „Information von Interessenten am Abschluss eines Bausparvertrages“ sowie „Information von bestehenden Bausparern“. Demensprechend sollen die FMA-MS-BSPK einerseits vor allem eine transparente Darstellung der verschiedenen Tarife und Gebühren der Bausparverträge gewährleisten, um diese für die Interessenten besser vergleichbar zu machen. Andererseits legen sie fest, welche Informationen bestehenden Bausparern zumindest einmal jährlich zur Verfügung zu stellen sind. Die FMA-MS-BSPK sind im Wesentlichen ab 30. April 2012 zu beachten.

„Eine transparente Darstellung der Tarife und Gebühren von Bausparverträgen ist wesentlich, um den Verbrauchern einen Vergleich der verschiedenen Produkte zu ermöglichen“, so der Vorstand der FMA, Mag. Helmut Ettl, und sein Kollege Dr. Kurt Pribil ergänzt: „Der Erlass dieser Mindeststandards stellt somit einen weiteren Schritt in der Transparenz-Offensive der FMA dar“.

Interessierte Verbraucher sollen vor Vertragsabschluss in übersichtlicher Form über die aktuellen Tarife und deren Unterschiede, Zinsen und Gebühren informiert werden. Weiters haben die Bausparkassen Interessenten die Konsequenzen einer vorzeitigen Vertragskündigung offenzulegen. Im Hinblick auf die Werbung der Bausparkassen hält die FMA fest, dass diese für den durchschnittlich informierten Verbraucher klar, verständlich und nicht irreführend gestaltet sein soll. Bei einer Änderung der Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft haben die Bausparkassen eine umgehende Anpassung der Werbeunterlagen sicherzustellen.

Personen mit bestehenden Bausparverträgen sollen zumindest jährlich eine Kontomitteilung zugesandt bekommen. Diese sollte unter anderem das Anfangsguthaben, die Höhe der Ein- und gegebenenfalls Auszahlungen, der staatlichen Prämie, der Zinsen und der Gebühren, das Guthaben, die Vertragssumme und die Kontaktdaten von Bausparkasse und Bausparer beinhalten. Außerdem empfiehlt die FMA den Bausparkassen, Bausparer rechtzeitig vor Ablauf der Mindestbindungsfrist über die notwendigen Schritte zur Auszahlung des Bausparguthabens oder die Darlehensvergabe zu informieren.

Gegenwärtig besitzen rund 5,6 Millionen Menschen in Österreich einen Bausparvertrag (rund 5,2 Millionen Anspar- und rund 366.000 Darlehensverträge). Da Bauspareinlagen zu den sicherungspflichtigen Einlagen im Sinne des § 93 Abs. 2 BWG zählen, stellen sie eine sichere und risikoarme Veranlagungsform dar. Die vier in Österreich konzessionierten Bausparkassen haben 2009 und 2010 jeweils knapp eine Million neuer Ansparverträge abgeschlossen, im Geschäftsjahr 2011 waren es rund 980.000 neue Verträge.

Sie finden die FMA-MS-BSPK auf der FMA-Website unter https://www.fma.gv.at/fma/fma-mindeststandards/

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516

Nächster News-Eintrag: »