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FMA veröffentlicht Neufassung ihrer Mindeststandards

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat mit der Veröffentlichung der Neufassung ihrer Mindeststandards „zum Risikomanagement und zur Vergabe von Fremdwährungskrediten und Krediten mit Tilgungsträgern“ (FMA-FXTT-MS) ihre Richtlinien zum Umgang mit Fremdwährungskrediten (FX-Krediten) in Zusammenarbeit mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) verschärft. Insbesondere wurden die Empfehlungen des European Systemic Risk Board (ESRB) zu den Fremdwährungsfinanzierungen sowie die bisherigen Erfahrungen in der Auslegung der Mindeststandards berücksichtigt. So werden die Informationspflichten von Verbrauchern auf alle Kreditnehmer, also auch Unternehmer, erweitert. Weiters wird klar definiert, wann ein Währungswechsel oder eine Prolongation als Neuvergabe eines FX-Kredits zu bewerten sind. In einem eigenen Kapitel werden auch die Preisgestaltung von Risikoaufschlägen und die interne Kapitalallokation im Rahmen der bankaufsichtlichen Bestimmungen erläutert. Zudem wird klargestellt, dass nationale Regelungen zu FX-Krediten in anderen Staaten nicht durch grenzüberschreitende FX-Kreditgewährung umgangen werden dürfen.

Diese Mindeststandards ersetzen mit 2. Jänner 2013 die FMA-FX-MS und die FMA-TT-MS vom 16. Oktober 2003 sowie die FMA-FXTT-EMS vom 22. März 2010.

„Die Maßnahmen, die die FMA in Folge der globalen Finanzkrise zur Begrenzung des Risikos von Fremdwährungskrediten für die Verbraucher und die Banken gesetzt hat, greifen. Wäre es nicht gelungen, den Marktanteil der Fremdwährungskredite einzudämmen, würde allein der Wechselkurseffekt eine zusätzliche Belastung von € 6 bis € 7 Milliarden bedeuten.“, so FMA-Vorstand Mag. Helmut Ettl. Und sein Vorstandskollege Dr. Kurt Pribil ergänzt: „Wir müssen diesen Weg der Begrenzung des Risikos konsequent weiter gehen und hartnäckig am Abbau des aushaftenden FX-Kreditvolumens arbeiten.“

Seit Verhängung des Vergabestopps im Herbst 2008 ist das aushaftende Volumen an Fremdwährungskrediten wechselkursbereinigt um € 13,9 Milliarden gesunken.

Sie finden die FMA-FXTT-MS auf der FMA-Website unter https://www.fma.gv.at/fma/fma-mindeststandards/

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516

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