Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen verantwortliche Personen der T-Mobile Austria GmbH mittels Straferkenntnissen im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) jeweils eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro verhängt hat. Die T-Mobile Austria GmbH hat entgegen Artikel 9 Absatz 2 Verordnung (EU) Nr. 260/2012 vorgegeben, in welchem Mitgliedstaat das Konto eines Zahlers zu führen ist. Die Straferkenntnisse sind rechtskräftig.