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FMA-Vorstand begrüßt ersten Schritt der EU zur Beaufsichtigung von Ratingagenturen

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Der FMA-Vorstand, Mag. Helmut Ettl und Dr. Kurt Pribil, begrüßt es, dass mit der Veröffentlichung der EU-Verordnung über Ratingagenturen (EG, Nr. 1060/2009) der erste Schritt zur europaweiten Aufsicht über Ratingagenturen Rechtskraft erlangt: „Mit Registrierungspflicht, laufender Aufsicht sowie Zertifizierungs- und Anerkennungsregime ist eine wesentliche Grundlage für eine effiziente und effektive Beaufsichtigung in diesem für die Finanzmärkte so wichtigen Bereich gelegt.“ Bis 7. Juni 2010 hat Österreich nun eine zuständige Behörde zu nennen und die rechtlichen sowie faktischen Voraussetzungen für die Anwendung dieser Verordnung zu schaffen.

Die Verordnung sieht vor, dass alle Ratingagenturen, die ihren Sitz oder eine Zweigstelle in der EU haben, einer Konzession bedürfen. Nur dann können Kreditinstitute, Versicherungen und Wertpapierfirmen, deren Ratings auch für regulatorische Zwecke anwenden. Die Konzessionierung und fortlaufende Aufsicht erfolgt durch die zuständige Aufsichtsbehörde am Sitzland, wird aber im Rahmen von Colleges mit allen Behörden jener Länder, in jenen die Ratings der betreffenden Agentur Verwendung finden, ergänzt. Im Rahmen des Konzessionsverfahrens hat jedes College-Mitglied, sollte es zu keiner Einigung kommen, ein Einspruchsrecht gegen die Konzessionserteilung durch die Heimatlandbehörde.

Die laufende Aufsicht greift nicht in den Inhalt der Ratings ein, sondern bezieht sich auf die Einhaltung von Transparenz- und Organisationsvorschriften. Aufsichtsmaßnahmen können nicht nur von der Heimatlandbehörde, sondern auch von jeder anderen von den Ratings der Agentur betroffenen Behörde ergriffen werden.

Ratings aus Drittstaaten (Nicht-EWR) sind mittels so genanntem „Endorsement“ in europäische Ratings überzuleiten. Dazu legt die Verordnung strenge Voraussetzungen fest und normiert, dass das ausländische Rating unter Verantwortung einer EU-konzessionierten Ratingagentur in ein europäisches Rating übergeführt werden kann. In einem zweiten Verfahren kann auch eine Drittlands-Ratingagentur zertifiziert werden, aber nur dann, wenn diese keine systemische Bedeutung für die Finanzmarktstabilität oder Integrität eines Finanzmarktes eines EU-Mitgliedslandes hat.  Die ersten Konzessionierungsverfahren starten mit Juni 2010 und werden über das Committee of European Securities Regulators im Collegesystem koordiniert.  Ab 2011 soll dann eine eigene europäische Aufsichtsinstitution dafür eingerichtet sein.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516

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