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FMA-Vorstand Ettl unterstreicht die Bedeutung der Verhaltensaufsicht zur Begrenzung des operationellen Risikos. WKO-Sparten-Geschäftsführer Rudorfer begrüßt die Videoidentifizierung ab 2017

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„Eine gute Compliance- und Geldwäscheprävention leisten einen wesentlichen Beitrag, das Vertrauen der Marktteilnehmer in den österreichischen Finanzmarkt zu stärken“, hob FMA-Vorstand Mag. Helmut Ettl heute bei der „2. FMA-Praxistagung Compliance & Geldwäscheprävention: Im Dialog voneinander lernen“, an der mehr als 450 Experten teilnahmen, hervor. Auch Dr. Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), betont in seiner Rede die Bedeutung der Verhaltensaufsicht: „Compliance und Geldwäscheprävention sind die Visitenkarte einer Bank und haben einen entsprechend hohen Stellenwert. Angesichts immer komplexerer Anforderungen sowohl im Bereich Wertpapiercompliance als auch Geldwäscheprävention können diese Herausforderungen nur im Dialog und gemeinsam bewältigt und auch `lebbar´  gemacht werden.“

 

€ 71 Mrd. Kosten aus dem operationellen Risiko sind durch Fehlverhalten verursacht

Ettl untermauerte die Bedeutung der Verhaltensaufsicht am Finanzmarkt mit Zahlen aus dem jüngsten „Financial Stability Review“ der Europäischen Zentralbank (EZB): „Beim operationellen Risiko schlagen Verluste aus Rechtsstreitigkeiten und Fehlverhalten, sogenanntes `conduct risk´, mit € 71 Mrd. von € 105 Mrd. zu Buche. Das heißt, zwei Drittel des operationellen Risikos sind Risiken aus Fehlverhalten zuzurechnen.“ Dementsprechend große Bedeutung komme daher der Aufsicht über die Einhaltung der Wohlverhaltensregeln, der Grundsätze guter Unternehmensführung sowie der Prävention von Verstößen insbesondere gegen Geldwäsche zu. Gerade in diesem Bereich sei darauf zu achten, dass die Anforderungen an alle Teilnehmer am Finanzmarkt – Banken, Versicherungen, Pensionskassen oder Wertpapierdienstleister – gleich sind: „Hier braucht es ein `level playing field´, also gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer, ansonsten drohe Flucht aus der Regulierung, und Aufsichtsarbitrage“, so Ettl.

 

Als integrierte Aufsichtsbehörde habe die FMA stets das enge Zusammenspiel von prudentiellen Risiken und Wohlverhaltensrisiken im Auge und führe die Informationen aus klassischer Bankenaufsicht, Wertpapiercompliance und Geldwäscheprävention zu einem Gesamtrisikoprofil zusammen. „Wir wissen: nicht nur klassische Kreditrisiken und Marktrisiken können Finanzinstitute und schlussendlich die gesamte Finanzstabilität gefährden – auch systematische Fehler im Produktvertrieb und in der Geldwäscheprävention können ein Institut in den Abgrund führen“, so Ettl. Und er stellte diese große Herausforderung für die Aufsicht am Beispiel des Konzepts der Gläubigerbeteiligung – des sogenannten `bail-in´ – im Fall einer Bankenabwicklung exemplarisch dar. „Über Erfolg und Misserfolg dieses Konzepts wird die Art und Weise entscheiden, wie diese großen Volumina an bail-in-fähigen Finanzinstrumenten von den Instituten am Markt platziert werden. Aus den Erfahrungen in unseren Nachbarländern wissen wir: werden diese Produkte unkontrolliert an Kleinanleger vertrieben, so wird die Gläubigerbeteiligung nicht durchführbar sein.“ Hier sei eine effektive Aufsicht, die über ein Gesamtrisikobild verfügt,  gefordert.

 

Videoidentifizierung ist ab 1.Jänner 2017 möglich

Aufsehenerregende und medienpräsente Fälle, wo Anleger durch mangelnde Wertpapierberatung, unangemessene Provisionszahlungen oder fehlende Transparenz geschädigt wurden, hätten gezeigt, dass es heutzutage für ein am Finanzmarkt erfolgreiches Unternehmen unerlässlich sei, so Ettl, eine effiziente und nachhaltige Wertpapiercompliance und ein Geldwäschepräventionssystem in der Unternehmensorganisation und der Unternehmenskultur zu integrieren. Im Bereich der Prävention der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung seien hier seit 2011, als diese Kompetenzen für den Finanzmarkt in der FMA gebündelt wurden, große Fortschritte erzielt worden, wie auch der jüngste Länderbericht der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) feststellt. „Auch im Zuge der Veröffentlichung der Panama-Papers konnten wir als FMA auf unsere Null-Toleranz-Politik verweisen und klarstellen, dass der österreichische Finanzmarkt kein Spielfeld der Geldwäscherei ist“, so der FMA-Vorstand. Ein solches System müsse aber stets weiterentwickelt und den Veränderungen im Markt angepasst werden, weshalb nun die Möglichkeit einer Online-Videoidentifikation für Finanzgeschäfte geschaffen werde. Dass die „Videoidentifizierung nun so rasch zur Verfügung steht, dass die Banken damit mit Jahresbeginn 2017 starten können, ist ein weiteres Beispiel der guten Zusammenarbeit zwischen FMA und Kreditwirtschaft“, so WKO-Sparten-Geschäftsführer Dr. Rudorfer.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-6006
+43/(0)676/882 49 516