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FMA-Vorstand Ettl: Valide, standardisierte und vergleichbare Daten sind Grundvoraussetzung für nachhaltige Finanzdienstleistungen. FMA-Leitfaden Nachhaltigkeit leistet wesentlichen Beitrag dazu.

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„Die Verfügbarkeit von validen, standardisierten und damit vergleichbaren Daten ist Grundvoraussetzung, um Nachhaltigkeitsrisiken identifizieren, bewerten und in das Risikomanagement integrieren sowie Transparenzpflichten nachkommen zu können“, so FMA-Vorstand Helmut Ettl bei einem hochrangig besetzten Round Table, bei dem die Ergebnisse der wissenschaftlichen RiskFinPorto-Studie zu „Klimaexposition österreichischer Finanzportfolios“ unter Leitung von Bundesministerin Leonore Gewessler gestern Abend via Videokonferenz diskutiert wurden.

Die Finanzmarktaufsicht habe, so Ettl, mit ihrem breit konsultierten und heuer veröffentlichten „FMA-Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken[1]“ hier einen wesentlichen Beitrag zur Transparenz und zur Bewusstseinsbildung geleistet. Finanzmarktteilnehmer sollen sich mit Unterstützung des Leitfadens auf die Anwendbarkeit der EU-Disclosure[2]– und Taxonomie[3]-Verordnungen vorbereiten.

Es bedürfe aber noch weiterer Anstrengungen aller Finanzmarktteilnehmer, um sektorübergreifend ein angemessenes Nachhaltigkeitsrisikomanagement sicherstellen zu können. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) legt jedenfalls, so Ettl, für die kommenden Jahre einen Aufsichts- und Prüfschwerpunkt auf das Thema Nachhaltigkeit: „Einerseits müssen Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement sowie in Strategie und Governance in den von uns beaufsichtigten Unternehmen umfassend verankert werden, andererseits müssen wir Sorge tragen, dass Verbrauchern und Anlegern valide Informationen zur Verfügung gestellt werden, damit sie die Nachhaltigkeitsaspekte der Finanzprodukte verlässlich beurteilen und aufgeklärte Entscheidungen in ihren Finanzangelegenheiten treffen können. Greenwashing muss vermieden werden.“

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik

+43 / (0)1 / 24959-6006

+43 / (0)676 / 88 249 516

[1] https://www.fma.gv.at/download.php?d=4720

[2] Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Disclosure-VO“).

[3] Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen („Taxonomie-VO“).

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