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FMA weist auf verstärkte Sorgfaltspflichten hinsichtlich Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen aus der Ukraine hin

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Am 20.02.2014 hat der Europäische Rat angekündigt, gezielte Sanktionen, wie zum Beispiel das Einfrieren von Vermögenswerten, gegen Personen, die aufgrund der aktuellen Ereignisse in der Ukraine in Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen gebracht werden, zu verhängen. Vor diesem Hintergrund weist die Finanzmarktaufsicht (FMA) darauf hin, dass in Fällen, in denen ein erhöhtes Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung besteht, verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden sind. Darunter fallen auch Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen mit Bezug zu politisch exponierten Personen aus der Ukraine. Bei Verdacht oder berechtigtem Grund zur Annahme, dass eine Transaktion oder ein Vermögensbestandteil im Zusammenhang mit Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung steht, ist eine Verdachtsmeldung an die Geldwäschemeldestelle beim Bundeskriminalamt zu erstatten. Bis zur Klärung des Sachverhalts ist jede weitere Abwicklung von Transaktionen zu unterlassen.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Gudrun Pelinka, M.Sc
+43/(0)1/24959-6002
+43/(0)676/882 49 514

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